„Zwei Jahre auf Bewährung. Für einen Todesschützen. Das ist doch was!?“
Mit diesen Worten werden wir, von Irmgard B. einer der Protagonistinnen und Mutter des 1986 erschossen Sohnes aus dem heutigen Berlin in den eindrucksvoll berührenden Film eingeführt. Hinterbliebene sind bei Unrechtstaten auch Opfer. Mehr als ein Vierteljahrhundert nach ihrem Verlust, leiden sie noch an dem Trauma. Eine Mutter weiß zum Beispiel immer noch nicht, wo die Leiche ihres Sohnes geblieben ist, eine Ehefrau versteht nicht, wie und warum ihr Ehemann damals an der Grenze ertrunken ist, der Sohn eines Maueropfers sieht zum ersten Mal in einer Stasi-Akte die Fotos von der Leiche seines erschossenen Vaters. Der Film ist erschütternd, weil hier auf verschiedenen Ebenen Zeugnis abgelegt wird. So werden die Aussagen der Betroffenen oft in Kontrast zu den entsprechenden Formulierungen in den Stasiakten gesetzt, deren kaltes Bürokratendeutsch in diesem Kontext noch unerträglicher als gewöhnlich ist. Oberstaatsanwalt a.D. Jahntz erklärt, warum die Verfahren gegen die Todesschützen an der Grenze mit solch unbefriedigten Urteilen endeten und erweitert dadurch den Horizont des Films, in dessen Mittelpunkt aber immer die Protagonisten und ihre Traumata bleiben.
Schließlich gelingt eine Begegnung zwischen einem Todesschützen und dem Sohn seines Opfers – und dieser erstaunliche Dialog bildet den Höhepunkt des Films.
„Erschütternde Dokumentation über Hinterbliebene von Todesopfern an der ehemaligen innerdeutschen Grenze.“ (Berliner Zeitung) |